Wissen Sie, welche finanzielle Lücke bei Pflege entstehen kann? Unser kostenloser Rechner stellt ambulante Pflege und Pflegeheim gegenüber, berücksichtigt die Pflegegrade 2–5 und ermittelt daraus einen nachvollziehbaren Orientierungswert für Ihre Absicherung.
✅ Kostenlos · Unverbindlich · Rechnerdaten lokal im Browser · Kontaktdaten nur bei aktiver Beratungsanfrage
Kein frei gewählter Pflegegrad – der Rechner betrachtet die relevanten Szenarien und ermittelt daraus Ihren höchsten Absicherungsbedarf.
Registrierungsdatenbank: www.vermittlerregister.info
Berechnung aus Einkommen, Bundesland, Familienstand und Ihren Angaben – mit transparent ausgewiesenen Modellannahmen.
Niemand weiß heute, welcher Pflegegrad später eintritt. Deshalb werden PG 2–5 sowie ambulante und stationäre Pflege gemeinsam betrachtet.
Typische prozentuale Leistungsstaffeln eines Pflegetagegeldtarifs werden berücksichtigt, damit der erforderliche Grund-Tagegeldsatz nicht zu niedrig angesetzt wird.
Ihre Rechnerdaten werden lokal im Browser verarbeitet. Nur wenn Sie aktiv eine Beratungsanfrage absenden, werden die dafür eingegebenen Kontaktdaten übertragen. Analyse-Cookies werden nur nach Einwilligung gesetzt.
Handy, Tablet, Laptop oder Monitor – der Rechner funktioniert überall perfekt.
Ambulante Pflege zuhause und stationäre Heimversorgung werden automatisch parallel berechnet – sofort vergleichbar.
Sie haben Ihre Pflegelücke berechnet – wir ordnen das Ergebnis mit Ihnen ein und zeigen passende Möglichkeiten. Persönlich, objektiv und transparent.
Füllen Sie das Formular aus und klicken Sie auf „Senden" – Ihr E-Mail-Programm öffnet sich mit allen Angaben vorausgefüllt. Alternativ schreiben Sie uns direkt per WhatsApp.
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BIE-INSURE Versicherungsbüro Goltz
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Sie haben das Recht auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Widerspruch (Art. 21). Ihre Anfragedaten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Pflegeberatung verwendet.
Sie haben das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren:
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